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BVerwG, 01.11.1982 - 8 CB 92.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Geltendmachung von Verfahrensmängeln mit der Nichtzulassungsbeschwerde in Wehrpflichtsachen
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 27.05.1982 - W 1 K 82 A.0240
- BVerwG, 01.11.1982 - 8 CB 92.82
- BVerwG, 16.03.1984 - 8 CB 92.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67
Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im …
Auszug aus BVerwG, 01.11.1982 - 8 CB 92.82
Denn die zur Begründung der Beschwerde in der vorliegenden Wehrpflichtsache erhobenen Verfahrensrügen - mangelnde Sachaufklärung und das Übergehen eines Beweisantrags (§ 86 Abs. 1 und 2 VwGO) - können nach § 34 Abs. 2 WPflG nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Juli 1968 - BVerwG VIII B 110.67 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 7 S. 5, st. Rspr.). - BVerwG, 12.02.1960 - III C 95.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.11.1982 - 8 CB 92.82
Ob sich ihre Unzulässigkeit bereits daraus ergibt, daß sie neben der zugleich eingelegten Revision "hilfsweise" eingelegt und damit an eine Bedingung geknüpft worden ist, mag zweifelhaft sein (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschlüsse vom 23. Dezember 1959 - BVerwG IV C 389.59/B 300.59 - und vom 12. Februar 1960 - BVerwG III C 95.59 - DVBl. 60, 780).